Rassismus in Deutschland
Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts etablierte sich die Zweiteilung in „Deutsche und Ausländer“. Damit gingen eindeutige Herrschaftshierarchien einher. Nicht-Deutschsein korrespondierte mit minderen Rechten, Lebenschancen und gesellschaftlichem Ansehen. Bei der Etablierung und Kontrolle dieser Hierarchien spielte die Polizei eine zentrale Rolle. Sie prägte und prägt die kollektiven Erfahrungen von Migrantinnen und Migranten bis heute.
Maria Alexopoulou erörtert die historische Dimension des Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland – eine Dimension, die nicht auf die zwölf Jahre der NS-Diktatur begrenzt, sondern mit der deutschen Kolonialgeschichte und der Geschichte der Migration eng verflochten ist.
Zur Autorin
Dr. Maria Alexopoulou leitet am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin ein Projekt zur Geschichte des Rassismus in der Einwanderungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Rahmen des „Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (FGZ). Zudem habilitiert sie sich am Lehrstuhl Zeitgeschichte der Universität Mannheim, wo sie zur Migrationsgeschichte geforscht und gelehrt hat.

In: Rassismus – Geschichte, Spuren, Kontinuitäten
Bürger & Staat, Heft 1/2021, S. 12–18
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Die weitgehend unbekannte deutsche Rassismusgeschichte
Anders als der Kampf gegen Rassismus in Deutschland, der schon seit Jahrzehnten selbst um Aufmerksamkeit kämpfen muss, genossen die antirassistischen Kämpfe des „anderen Amerika“, also der Schwarzen Amerikanerinnen und Amerikaner, schon seit den 1960er-Jahren in der damaligen Bundesrepublik Deutschland sowie in der DDR hohe moralische Legitimität, die unter Donald Trump, der sich im Verlauf seiner Präsidentschaft immer offener als Führungsfigur der White Suprematists positionierte, stetig wuchs.
Eine Kontaktzone zwischen den antirassistischen Kämpfen in den USA und in Deutschland entstand im Sommer 2020. Anhand eigener Beobachtungen als Zeithistorikerin und rassismuskritisch positionierter Zeitzeugin möchte ich die Reaktionen auf die Ereignisse mit Blick auf einige Aspekte der deutschen Rassismusgeschichte einordnen. Diese stellt als Untersuchungsgegenstand der bundesrepublikanischen Zeitgeschichte noch weitgehend eine Leerstelle dar, die interessanterweise immer wieder mit der Unvergleichbarkeit der Zustände in den USA und Deutschland begründet wurde.
Aktuelle Entwicklungen: Von Black Lives Matter zu „all cops are berufsunfähig“

Die Ermordung George Floyds durch einen weißen Polizisten in Minneapolis im Frühsommer 2020 sorgte auch in Deutschland durchgängig für Entsetzen. In der intensiven Berichterstattung jener Tage wurden zwar auch Plünderungen und Zerstörungen von Geschäften, zu denen es im Gefolge der Proteste in den USA kam – wobei weiterhin umstritten bleibt, wer genau die jeweiligen Täterinnen und Täter waren –, am Rande kritisch angemerkt, doch überwog eine mit dem Opfer, seiner Familie und der Black Community sehr empathische und mit der Black-Lives-Matter-Bewegung klar sympathisierende Haltung.
Neu an der Debatte, die in jenen Tagen in den deutschen Medien einsetzte, war der fast reflexartige Hinweis, dass es ja nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland Rassismus gebe, ja, dass Deutschland ein Rassismusproblem habe.
Wie wird die Debatte um Rassismus aktuell geführt?
Die rassistischen Morde in Hanau und Halle
Die rassistischen Morde in Hanau und Halle
Hanau und die neun ermordeten migrantischen jungen Menschen vom Februar 2020 sind in der Öffentlichkeit nicht in Vergessenheit geraten, ebenso wenig die Tatsache, dass dieser Terrorakt von Medien und Politik fast durchgängig als rassistische Tat bezeichnet worden war und nicht wie bei derartigen Fällen in der Vergangenheit üblich als Akt eines psychisch Kranken.
Ähnlich explizit waren einige Monate zuvor die Taten eines extremen Antisemiten und offen bekennenden Rassisten in Halle benannt worden, der versucht hatte, jüdische Gläubige in einer Synagoge zu ermorden und der, als ihm das nicht gelang, Opfer in einem Döner-Imbiss suchte – einem „ikonischen“ translokalen Ort des Einwanderungslands Deutschland.
Die Zusammenschau dieser Ereignisse hatte auch für eine breitere Öffentlichkeit die inneren Zusammenhänge zwischen Rassismus, Antisemitismus und die Faktizität Deutschlands als einer Einwanderungsgesellschaft offengelegt.
Black-Lives-Matter-Aktionen in Deutschland
Black-Lives-Matter-Aktionen in Deutschland
Anfang Juni berichteten dann Medien – von den tagesthemen bis zum lokalen Mannheimer Morgen – fast mit Stolz über die deutschlandweit stattfindenden Black-Lives-Matter-Protestaktionen, die meist als silent demo erfolgten und spontan von jungen Aktivistinnen und Aktivisten oder auch von der Berliner Branch der Black-Lives-Matter-Bewegung, die es schon weit vor dem Juni 2020 gab, organisiert wurden. Etwas Kritik löste da zunächst nur aus, dass während der Berliner Demonstration am 6. Juni 2020 die Corona-Abstandsregeln nicht eingehalten worden waren – die polizeiliche Gewalt gegen Gruppen von Protestierenden wurde medial weniger thematisiert.
In den ersten zwei Juniwochen kamen in Talkshows und im Feuilleton zahlreiche, vor allem Schwarze deutsche rassismuskritische Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Rassismusexpertinnen und -experten, Aktivistinnen, Aktivisten sowie „normale“ Bürgerinnen und Bürger, die Rassismuserfahrungen machten und machen, zu Wort.
Systemischer Rassismus und Racial Profiling
Systemischer Rassismus und Racial Profiling
Rassismuskritische Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Rassismusexpertinnen und -experten, Aktivistinnen, Aktivisten sowie „normale“ Bürgerinnen und Bürger, die Rassismuserfahrungen machten und machen nutzten diese selten hohe Aufmerksamkeit, um über den Aspekt Gewalt hinaus auch andere Ausdrucks- und Wirkformen von Rassismus anzusprechen: alltägliche rassistische Mikroaggressionen, die verschiedenen Effekte rassistischen Wissens, das die deutsche Gegenwart und Vergangenheit imprägniert, sowie den daraus resultierenden systemischen Rassismus, der sich auch in Deutschland in staatlichen Institutionen wie der Polizei findet.
Neben Akten polizeilicher Gewalt gegen Schwarze, Migrantinnen und Migranten sowie einzelne mutmaßliche Morde, wie etwa im berühmten Fall Oury Jalloh, ging es dabei auch um das seit Jahren von zahlreichen Expertinnen, Experten, Aktivistinnen und Aktivisten kritisierte racial profiling (Kollaborative Forschungsgruppe 2019). Diese Praxis wird von der Polizei geleugnet, kann aber anhand zahlloser Erfahrungsberichte und evidenzbasierter Studien als nachgewiesen gelten (ECRI 2020: 38 ff.; Tsianos 2018).
Es ist zwar nach dem Grundgesetz (GG Artikel 3) nicht erlaubt, Personen wegen bestimmter Differenzkriterien, worunter auch die „Abstammung“ und die „Rasse“ fallen, ungleich zu behandeln. Dennoch existiert eine rechtliche Grundlage für das racial profiling, nämlich die verdachtsunabhängigen Kontrollen, die gemäß Bundespolizeigesetz und auch in vielen Landespolizeiverordnungen erlaubt sind (Wissenschaftliche Dienste 2015: 7 ff.).
Sie betreffen dabei überproportional eben solche Menschen, die in Deutschland als Nicht-Deutsche gelten, also nicht nur als nicht-deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern als nicht-echte/nicht-„volkszugehörige“ Deutsche, um einen weiteren Begriff aus dem Grundgesetz aufzugreifen (GG Artikel 116), und die durch derartige Praktiken zusätzlich mit dem Stigma des „Verdächtig-Seins“ markiert werden.
Entlang der Rassismuskritik an der deutschen Polizei zeigte sich dann relativ früh der letztlich entscheidende Riss und dann der Bruch im Konsens, der kurzzeitig zu existieren schien zwischen denen, die von eigenen Rassismuserfahrungen berichteten und diese anprangerten und jenen, die ihnen zustimmend zuhörten. Der Riss wurde sichtbar, sobald in den zahlreichen Talkshows jener Tage Stimmen gegen das racial profiling und gegen Polizeigewalt laut wurden, worauf sie vom Rest der Diskutierenden meist mit dem Hinweis zurechtgewiesen wurden, dass in Deutschland die Polizei primär „dein Freund und Helfer“ sei und es keinen Vergleich zu den brutalen cops in den USA geben könne, mit denen man als deutscher, weißer Tourist ja auch schon Erfahrungen gemacht habe. In der deutschen Polizei gebe es doch nur einige wenige „schwarze Schafe“ – eine Bezeichnung, die aus Sicht einiger Schwarzer Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland ebenso in rassistischem Wissen fundiert ist.
Seehofer kündigte an, dass es keine externe Studie zu racial profiling bei der Polizei geben werde, obwohl die Bundesregierung von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz bereits im März dazu angemahnt worden war (ECRI 2020: 40) – ein Faktum, das in der medialen Debatte allerdings kaum kommuniziert wurde. Als dann auch noch die Polizeikräfte im Rahmen der coronabedingten Einschränkung bei Polizeikontrollen in Stuttgart in der Nacht zum 21. Juni 2020 von randalierenden jungen Menschen massiv angegangen wurden, von denen nachweislich viele Migrantinnen und Migranten waren, löste sich der Rassismusvorwurf gegen die Polizei zumindest medial erst einmal auf – auch wenn parallel die Berichte über rassistische und rechtsextreme Chatgruppen und Kreise innerhalb der Sicherheitsbehörden in Deutschland nicht abrissen.
Hengameh Yaghoobifarah: „all cops are berufsunfähig“
Hengameh Yaghoobifarah: „all cops are berufsunfähig“
Der endgültige Bruch kam dann, als Hengameh Yaghoobifarah am 15. Juni 2020 für die taz einen bitterbösen, aber satirischen Text mit dem Titel „all cops are berufsunfähig“ verfasste, in dem sie sich fragte, was Polizistinnen und Polizisten in Deutschland alternativ beruflich machen könnten, wenn die Polizei aufgelöst würde, der Kapitalismus aber nicht; Empörung löste dabei der Vorschlag aus, sie auf der Mülldeponie arbeiten zu lassen, wo sie mit dem Müll unter sich bleiben könnten. Die stärkste Reaktion verursachte Yaghoobifarah damit bei Innenminister Horst Seehofer (CSU), der als Dienstherr über die Bundespolizei, Polizistinnen und Polizisten vor dieser Verunglimpfung in Schutz nehmen wollte und eine Woche später mit einer Klage gegen den/die Autorin drohte, wovon er nach einer kurzen, aber kontroversen medialen Debatte auch über Fragen der Pressefreiheit und der Verhältnismäßigkeit, schließlich absah. Medial ist dieses Intermezzo inzwischen vergessen.
Gerade das Aufeinandertreffen der zwei Reizfiguren Yaghoobifarah als einer migrantischen, linken, kapitalismus- und rassismuskritisch und durchaus provokativ argumentierenden jungen Nichtbinären, deren Namen und Herkunft sie in den Augen der Mehrheitsgesellschaft als Muslima framed, und einem älteren, weißen, konservativen, „volksdeutschen“ Mann und Vertreter einer im Namen christlichen Partei lässt erahnen, dass allein der Konsens darüber, dass Deutschland ein Rassismusproblem hat, noch lange nicht impliziert, dass es Einigkeit darüber gibt, was dies überhaupt bedeutet, worauf es zurückgeht und was dagegen zu unternehmen sei – zumal auch zwischen dem Rassismusverständnis dieser zwei angesichts ihrer vollkommen unterschiedlichen Positionierung Welten liegen dürften.
Die unbeteiligte Mitte
Die unbeteiligte Mitte
Das Diskursfeld „Rassismus in Deutschland“ ist darüber hinaus von weitaus tieferen Spaltungen durchzogen, da sich der relativ breite rechte Rand sowie die offen rassistischen politischen und gesellschaftlichen Kräfte an dieser Debatte gar nicht erst beteiligen. In gewisser Weise unbeteiligt bleibt allerdings auch die sogenannte gesellschaftliche Mitte, für die die Zusammenhänge zwischen George Floyds Tod und den Reaktionen der von Rassismus Betroffenen in Deutschland, die sie selbst wenig tangieren, mit Ende der medialen Erregung einfach verblast sein dürften.
Auch diese Positionierung steht paradigmatisch für den allgemeineren Rassismusdiskurs in Deutschland, denn der verschwindet meist in einem Nebel der Ignoranz, der nur in Zeiten manifester rassistischer Gewalt zeitweilig zu weichen scheint.
Rassismusgeschichte im Überblick
Verflochtene Geschichte
Eine grundlegende Ursache dieser Ignoranz ist im fehlenden Wissen über die historische Dimension von Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland begründet.
Diese Absenz fiel auch in den Diskussionen im Jahr 2020 ins Auge, worauf einige Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer auch explizit hinwiesen, indem sie Leerstellen in der kollektiven Erinnerung aufzeigten, so etwa in Bezug auf die von Rassismus durchzogene koloniale Geschichte Deutschlands und das damit einhergehende fehlende Bewusstsein deren Relevanz und Folgen bis in die Gegenwart.
Die manifeste Abwesenheit der historischen Dimension erstaunt dabei im Besonderen angesichts der Tatsache, dass das Phänomen Rassismus in Deutschland einen welthistorischen Höhepunkt erreichte.
Gleichzeitig gilt Deutschland in seinem Selbst- und im Fremdbild als „Weltmeister der Erinnerungskultur“, als Gesellschaft, in der der Antisemitismus und die Shoah als folgenreichste Ausprägung der deutschen Rassismusgeschichte vorbildlich gesühnt, aufgearbeitet und erinnert wird, was quasi im Zentrum der Staatsidentität steht. Dennoch bleibt die Frage unbeantwortet, welche konkreten Auswirkungen diese noch nicht allzu lang zurückliegende exzeptionelle deutsche Rassismusgeschichte auf die Einwanderungsgesellschaft Deutschland hatte – auch angesichts des nach dem Nationalsozialismus und bis heute persistierenden Antisemitismus und Antiziganismus.
Dabei ist die deutsche Rassismusgeschichte nicht auf die zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft zu begrenzen und ebenso wenig auf den Holocaust, der freilich ein absolutes Extrem und Unikum darstellt. Sie besteht darüber hinaus auch in der Vorgeschichte des „Dritten Reiches“, ist zudem mit der deutschen Kolonial- und der Geschichte der Migration nach Deutschland verflochten.
Zeitleiste
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Herkunftshierarchien
Sehr viele der heute in Deutschland lebenden Schwarzen oder Schwarzen Deutschen sind Zeugnis einer dieser im Zeitstrahl angerissenen Migrationsbewegungen, die teilweise mehrere Generationen zurückliegen.
Vielen gelten sie nicht als „echte“ Deutsche, selbst wenn sie es per Geburt oder Einbürgerung sind.
Vielmehr sind es weiterhin die „Afro-Asiaten“, die als Drittstaatenangehörige kaum Zugang nach Deutschland und Europa finden, sondern sehr zahlreich bei diesem Versuch an den Grenzen der „Festung Europa“ angesichts der dort praktizieren Nekropolitik ihr Leben lassen. Auch daran zeigt sich, dass sie aus der Perspektive des „Deutschseins“ weiterhin auf den untersten Stufen der Herkunftshierarchie stehen, die nur mit minderen Rechten, Lebenschancen und gesellschaftlichem Prestige korrespondieren, letztlich mit weniger Recht überhaupt zu leben.
Frühere Herkunftshierarchien
Auch unter den „Ausländern“, die man seit dem Kaiserreich aktiv und phasenweise massenhaft als Arbeitskräfte durch Anwerbung und in den zwei Weltkriegen durch Zwang nach Deutschland holte, gab es stets Herkunftshierarchien:
- Im Kaiserreich standen die sogenannten auslandspolnischen Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter mit auf den untersten Stufen, gefolgt von den (meist männlichen) Italienern und den weit privilegierteren Holländern und Österreichern, während jüdische Polinnen und Polen zeitweise gar nicht als Arbeitsmigrantinnen und -migranten zuwandern durften.
- In der Weimarer Republik waren es die sogenannten „Ostjuden“, die auf der untersten Hierarchiestufe der Herkünfte standen.
- Im „Dritten Reich“ waren es die als Sklavenarbeiterinnen und Sklavenarbeiter eingesetzten meist osteuropäische Jüdinnen, Juden und Roma-Minderheiten. Etwas weiter oben in der Hierarchie standen die sogenannten „Ostarbeiter“ aus Russland und die ebenso mit einem „P“ markierten polnischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.
Aktuelle Herkunftshierarchien
Auch in der neuen Bundesrepublik Deutschland wurden durch die an Herkunft orientierte ungleiche Rechteverteilung weiterhin Hierarchien zwischen den „Ausländern“ produziert. Die jeweils unteren Stufen dieser „lebenden“ Herkunftshierarchie lassen sich besonders gut auch an jenen Figuren ablesen, die zu diesem bestimmten Zeitpunkt als Inbegriff des „Ausländers“ galten, der meist als gefährlich, kriminell und damit als unerwünscht, oder wie es noch in der Einbürgerungsverordnung von 1952 ausgedrückt wird, nicht als „wertvoller Bevölkerungszuwachs“ betrachtet wurde.
- So lösten Ende der 1950er-Jahre die Italiener als „Messerstecher“ die „asozialen Polen“ ab, die direkt nach dem Krieg als displaced persons und spätere heimatlose Ausländer die Figur des unerwünschten und kriminellen „Ausländers“ geprägt hatten – ein rassistischer Wissensbestand der den Hass gegen „Ausländer“ auch nach 1945 legitim erschienen ließ.
- In den 1980er-Jahren dominierten die „Kameltreiber“ und „Kümmeltürken“ sowie die „Scheinasylanten“.
- Heute sind es die „Kopftuchmädchen“ und die „Messermigranten“.
Der verengte Blick
Der Inbegriff des „Ausländers“ ist nicht lediglich kriminell, sondern noch im Duktus der 1950er-/60er-Jahre für den „deutschen Volkskörper“ gefährlich oder das deutsche Volk und seit etwa zwei Jahrzehnten für die deutsche Demokratie. Mit der Produktion dieser Figur korrespondierte, dass Kriminalität und Gewalt von „Ausländern“ stets im Fokus auch des medialen Interesses am „Ausländerproblem“ in Deutschland standen, während Gewaltverbrechen an „Ausländern“, die nach 1945 bis in die 1990er-Jahre hinein – als man dann begann, diese systematisch, aber weiterhin unvollständig zu erfassen – auch konstant durch deutsche Rassistinnen und Rassisten verübt wurden, kaum als solche wahrgenommen wurden.
Die Figur des „kriminellen Ausländers“ war stets präsent, die des gewalttätigen deutschen Rassisten nicht.
„Ausländer“ und Polizei

Bei der Aufrechterhaltung, Kontrolle und Umsetzung dieses Hierarchiesystems sowie bei der Stabilisierung des ewigen Gerüchts und der Figur des „kriminellen Ausländers“ – den es zwar auch gab, aber nicht annährend in dem Maße, wie es dieser Bestandteil rassistischen Wissens suggeriert – hatte in Deutschland schon immer die Polizei eine zentrale Rolle inne.
Rückblick: Polizei und „Ausländer“ im 20. Jahrhundert
Rückblick: Polizei und „Ausländer“ im 20. Jahrhundert
Diese besondere Beziehung zwischen Polizei und „Ausländern“ bestand schon darin, dass seit dem Kaiserreich und mit dem Aufbau eines Migrationskontrollsystems und Legitimationswesens die ausländerrechtliche Überwachung der lokalen Polizei oblag, die dabei einen recht breiten Ermessensspielraum hatte. Das erlaubte beispielsweise einzelnen Polizeibehörden während der Weimarer Republik die rechtmäßige Massenausweisung von sogenannten „Ostjuden“ zu erlassen, schon allein wegen ihrer unerwünschten Herkunft und Religion.
Gemäß Ausländerpolizeiverordnung, die den rechtlichen Umgang mit Ausländern in Deutschland von 1938 bis 1945 und dann wieder nach ihrer Restituierung im Jahr 1952 regelte, entschied die jeweilige Polizeibehörde bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln nach eigenem Ermessen, ob ein Ausländer oder auch ganze Herkunftsgruppen der deutschen Gastfreundschaft „würdig“ waren.
Dieser Beurteilung unterstanden dann zwischen 1952 bis 1965, als ein neues Ausländergesetz, das nicht weniger restriktiv war, erlassen wurde, auch ehemalige Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter, KZ-Insassinnen und -insassen, die in Deutschland geblieben waren, sowie die ersten neuen „Gastarbeiter“.
Polizei ist mit Angst besetzt
Je nach Bundesland und Kommune blieb bis in die 1990er-Jahre hinein die Ausländerbehörde bei der Polizei angesiedelt oder wurde dem kommunalen Ordnungsamt unterstellt, dessen übergreifendes Aufgabenfeld als Behörde ebenso die „Abwehr von Gefahren“ ist.
Die Ausländer(polizei)behörden galten in all den Jahren und bis heute vielen Migrantinnen und Migranten als Angsträume, die sie sehr oft in Fragen, die für ihr Leben zentral waren, aufsuchen mussten.
Hier wurde über ihren Aufenthalt und damit oftmals über die Sicherung ihrer ökonomischen Existenz entschieden, was für die meisten Arbeitsmigrantinnen und -migranten, die sich letztlich sesshaft machten, bedeutete, dass sie bis tief in die 1980er-Jahre hinein eine Aufenthaltserlaubnis einholen mussten. Das war bei vielen mit der Angst verbunden, wegen zu geringem Wohnraum oder zeitweiliger Arbeitslosigkeit keine Aufenthaltsverlängerung zu bekommen oder nicht die Familie, also Ehepartnerin, Ehepartner und Kinder, nachziehen lassen zu dürfen.
Diese Erfahrungen gehören unabhängig vom kriminalrechtlichen Aspekt zu den kollektiven Erfahrungen von Migrantinnen und Migranten in Deutschland mit Polizeibehörden und später, je nach Bundesland, mit ordnungsdienstlichen Behörden. Ebenso ist die Polizei für undokumentierte Migrantinnen und Migranten sowie für jene mit prekärem Aufenthaltsstatus ohnehin mit Angst besetzt; es war und ist die Polizei, die nach Ablauf einer Duldung auch mitten in der Nacht ganze Familien zur Abschiebung abholt und festnimmt.
Racial Profiling

Was das racial profiling betrifft, so wurde dies rechtlich als verdachtsunabhängige Kontrolle erlaubt, um etwa in Zügen im grenzfreien Schengen-Raum „illegale“ Einreisen zu unterbinden, womit sich diese Maßnahme genau gegen jene „Außereuropäer“ im Sinne der vorher erwähnten „Afro-Asiaten“ richtet, die als solche eben nicht präsent sein dürfen, deren Präsenz per se etwas Unerwünschtes ist und eine Gefahr anzeigt.
Zudem ist die verdachtsunabhängige Kontrolle an „gefährlichen Orten“, etwa an Bahnhöfen oder öffentlichen Plätzen, erlaubt. Das heißt, dass wenn hier vermehrt Menschen ohne Anlass kontrolliert werden, das darauf zurückgeht, dass Polizistinnen und Polizisten dunkelhäutige oder muslimisch oder sonst „nicht-(volks)deutsch Aussehende“ eben nicht als Deutsche einstufen und sie damit schon als gefährlich, kriminell oder als illegitim präsent einschätzen. Wer ehrlich ist, wird zugeben, dass er oder sie das schon mehrfach zumindest im Augenwinkel wahrgenommen hat, es von Bekannten erfahren oder auch schon selbst davon betroffen war.
Das racial profiling ist also neben allem anderen eine öffentliche Performanz des Othering, des zum-Anderen-machen.
Dass „Abstammung“ für die Polizeiarbeit doch relevant ist – und das war ein weiterer kurzlebiger Eklat in der Sommerdiskussion 2020 – bewiesen die Behörden in Stuttgart öffentlich, indem sie nach der Krawallnacht in der Innenstadt ankündigten, bei der Ermittlung der Täterinnen und Täter Stammbaumforschung betreiben zu wollen. Dass derartige Praktiken, die den jungen alkoholisierten Personen, die teilweise schon in der dritten oder vierten Einwandergeneration in Deutschland leben, durchaus geläufig sind und bei einigen sicherlich Aggressionen wecken, da sie offenbar selbst in ihrer Heimatstadt immer und immer wieder als Andere hervorgehoben und markiert werden, wird da vielleicht ein wenig verständlicher; genau wie die Ausschreitungen und Plünderungen in den USA als Ausdruck einer jahrhundertealten Frustration rassistischer Unterdrückung gelesen werden können – sofern sie überhaupt immer von Schwarzen und entsprechend auch in Stuttgart und anderswo in Deutschland von migrantischen Jugendlichen begangen werden. Rassismus und Polizeirassismus in Deutschland und in den USA sind sicherlich anders, was aber nicht bedeutet, dass sie in Deutschland nicht existieren.
Die Normalität von Rassismus
Rassismus und Diskriminierung aufgrund von Herkunft ist Normalität, die kaum Aufmerksamkeit erlangt, zumindest nicht außerhalb der Erfahrungswelt und der kollektiven Erinnerung der Betroffenen.
Das gilt auch für Akademikerinnen sowie Akademiker und nicht nur für potenziell delinquente junge Migrantinnen und Migranten. Der Hinweis, dass in Deutschland anders als in den USA nicht mehr von „Rassen“ die Rede ist, es deshalb hier keinen Rassismus gebe, ist dabei mehr als fadenscheinig (Alexopoulou 2019). Vielmehr verschweigt diese Argumentation, dass race zumindest in den US-amerikanischen akademischen Debatten sowie darüber hinaus als soziales Konstrukt verstanden wird, dem gerade durch das Fortleben von Rassismus weiterhin soziale und gesellschaftliche Realität zukommt.
Beispiel: Konferenz zu Diskriminerungserfahrungen
Beispiel: Konferenz zu Diskriminerungserfahrungen
Ein Beispiel: Im Januar 2016 traf sich an der Universität Tübingen eine Gruppe vor allem migrantischer und People of Color Akademikerinnen und Akademiker, die in Deutschland lehren und forschen, auf einem Workshop mit dem Titel: Who can speak and who is heard/hurt? Ethnic Diversity, Race and Racism in American Studies in Germany, wozu 2019 auch ein Tagungsband erschien. Eines der Hauptthemen der Konferenz waren Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen, die die Beteiligten an deutschen Universitäten machten. Die Engführung auf die American Studies war dabei kein Zufall, da Rassismus als Theorie und Praxis insbesondere in den Geistes- und der Geschichtswissenschaft in Deutschland zu jenem Zeitpunkt fast ausschließlich im Amerikanistik-Kontext akademisch gelehrt und beforscht wurde und damit geläufig war. Dennoch, so die Kritik der anwesenden Amerikanistinnen und Amerikanisten, wurde Rassismus als Phänomen vor Ort und an den Universitäten in Deutschland in seiner Aktualität und Historizität völlig ignoriert oder vor allem auch von Amerikahistorikerinnen und -historikern explizit negiert.
Rassismus stirbt nicht aus
Ähnliche Verschweigungsmechanismen werden wirksam, wenn das Sprechen über und das zeithistorische Beforschen von Rassismus angesichts der Besonderheiten deutscher Geschichte als inadäquat oder gar geschichtsrelativierend erklärt wird. Die Radikalität des Rassismus im nationalsozialistischen Deutschland und der auf seiner Grundlage betriebene industrielle Gewaltexzess des Holocaust sind einzigartig. Die Unvergleichbarkeit dieses Ereigniskomplexes sowie des damals wirksamen antisemitischen Rassismus bedeutet jedoch nicht, dass auf dem Boden, auf dem sie sich entfalteten, Rassismus in seinen mannigfachen Formen und als Set jahrzehntelang zirkulierender Wissensbestände die Strukturen, Institutionen und Mindsets geprägt hatten, einfach so ausgestorben wäre.
Doch gerade dies vermittelte die deutsche Zeitgeschichte lange Zeit, da sie Rassismus in der Bundesrepublik seit 1945 als Untersuchungsgegenstand ausblendete und damit dazu beitrug, ihn sowohl als banale Alltags- als auch als Gewaltpraxis zu normalisieren.
Literatur
Literatur
- Alexopoulou, Maria (2019): „Ausländer“ – A Racialized Concept? „Race“ as an Analytical Concept in Contemporary German Immigration History, in: Mahmoud Arghavan u. a. (Hrsg.): Who Can Speak and Who is Heard/Hurt? – Facing Problems of Race, Racism and Ethnic Diversity in the Humanities in Germany, Bielefeld, S. 45–67.
- Alexopoulou, Maria (2020): Deutschland und Migration. Geschichte einer Einwanderungsgesellschaft wider Willen, Ditzingen.
- European Commission against Racism and Intolerance (Hrsg.) (2020): ECRI-Bericht über Deutschland. 2020 (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/6_ECRI_Bericht_ueber_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=5 [12.01.2021]).
- Fehrenbach, Heide (2005): Race after Hitler: Black Occupation Children in Postwar Germany and America, Princeton, NJ.
- Höhn, Maria (2008): Amis, Cadillacs und „Negerliebchen“: GIs im Nachkriegsdeutschland, Berlin.
- Kollaborative Forschungsgruppe Racial Profiling Schweiz (2019): Racial Profiling. Erfahrung. Wirkung. Widerstand [o. O.].
- Koller, Christian (2001): Von Wilden aller Rassen niedergemetzelt, Stuttgart.
- Rabenschlag, Ann-Judith (2014): Völkerfreundschaft nach Bedarf: ausländische Arbeitskräfte in der Wahrnehmung von Staat und Bevölkerung der DDR, Dissertation, Stockholm University.
- Schönwälder, Karen (2001): Einwanderung und ethnische Pluralität: Politische Entscheidungen und öffentliche Debatten in Großbritannien und der Bundesrepublik von den 1950er bis zu den 1970er Jahren, Essen.
- Tsianos, Vassilis (2018): Stop and Search die „Hautverdächtigen“: Warum es so schwierig ist, von institutionalisiertem Rassismus im Kontext von Racial Profiling zu reden, in: Standpunkt: Sozial, Heft 1/2018, S. 45–52.
- Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag (2015): Verdachtsunabhängige Maßnahmen nach § 22 Abs. 1a BPolG und „Racial Profiling“ (WD 3 - 3000 - 020/15) (https://www.bundestag.de/resource/blob/408488/d66a6492df5e52e2fdc26e840b3dd3e2/WD-3-020-15-pdf-data.pdf [12.01.2021]).
- Yaghoobifarah, Hengameh (2020): All cops are berufsunfähig, in: taz, 15.6.2020 (https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/ [12.01.2021]).
